Shell hatte die Forderungen zurückgewiesen und angeführt, dass es sich zum Klimaschutz verpflichtet habe. Doch das Gericht erklärte, dass die beschlossenen Massnahmen des Unternehmens "wenig konkret und voller Vorbehalte" seien. Shell hatte als Argument angeführt, dass es bei einer Verurteilung den Verkauf fossiler Brennstoffe rasch verringern müsse. Dann aber würden andere Anbieter dies übernehmen. Das Argument liess das Gericht nicht gelten. Auch andere Unternehmen hätten dieselbe Verpflichtung.

Mehrere Umweltorganisationen sowie mehr als 17 000 Bürger hatten den Konzern verklagt. Shell verstosse gegen die globalen Klimaziele und investiere weiter umfangreich in die Förderung von Öl und Erdgas, hatten die Kläger angeführt./ab/DP/nas

(AWP)