Konkret erfolgt die Stimmrechtsbeschränkung für die Wiederwahl der unabhängigen Verwaltungsräte, die beantragte Neuwahl von Jacques Bischoff, die Wahl des Verwaltungsrats-Präsidenten sowie die Abstimmung über den Nominierungs- und den Vergütungsausschuss. Der Verwaltungsrat behalte sich zudem vor, die Beschränkung auch bei weiteren Anträgen anzuwenden, sofern welche gestellt würden.

Es ist der einzige Weg für den Verwaltungsrat, die für die Übernahme wichtigen Abstimmungen nicht zu verlieren. Denn eigentlich verfügt die Schenker-Winkler Holding (SWH) der Gründerfamilie über eine Mehrheit: Sie hält mit 16% am Aktienkapital 53% der Stimmrechte.

VON GERICHT GESTÜTZT

Hälg begründete die erneute Stimmrechtsbeschränkung wie in den Vorjahren mit dem Hinweis auf die Statuten und dem darin enthaltenen Vinkulierungsartikel. Dieser sei geschaffen worden, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden, sagte Hälg.

Der Verwaltungsrat sieht sich bei der Anwendung des Artikels durch ein erstes Urteil des Zuger Kantonsgerichts vom Oktober 2016 bestätigt. Das Gericht hat darin das Vorgehen des Verwaltungsrates gestützt. Die Erbenfamilie akzeptierte jedoch das Urteil nicht und hat es an die nächste Instanz weitergezogen.

Bei der von der SWH-Holding verlangten Sonderprüfung der Verwaltungsrätin Monika Ribar ist damit offenbar keine Beschränkung der Stimmrechte vorgesehen. Die Erben des Firmengründers wollen Fragen zum Verwaltungsratsmandat der SBB-Präsidentin bei der "Capoinvest" im Verhältnis zu ihrem Sika-Mandat untersucht wissen.

SWH STEHT ZU SAINT-GOBAIN

"Sika braucht Saint-Gobain nicht", wiederholte Hälg frühere Aussagen. Er appelliere erneut an die Vernunft der Burkard-Erben und von Saint-Gobain, von der geplanten Transaktion Abstand zu nehmen und zusammen mit Sika nach alternativen Lösungen zu suchen. "Wir sind bereit", sagte Hälg.

Urs Burkard, der Sprecher der Familie, antwortete gleich als erstes. "Wir sind weiterhin willens, den Vertrag mit Saint-Gobain zu erfüllen", stellte dieser klar. Sollte dies nicht möglich sein, dann werde die Familie "alles daran setzen", die volle Kontrolle über ihre Stimmrechte wiederzuerlangen.

"Jetzt warten wir erst einmal das Urteil des Zuger Obergerichts ab, dann sehen wir weiter", schloss Burkard sein im Vergleich zu früheren Jahren relativ knappes Votum. Damit ist auch gesagt, dass er mit keinem Wort auf die Offerte des Sika-Verwaltungsrates einging, der Familie ihr Aktienpaket selber abzunehmen.

SVP-Nationalrat und Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt stellte sich in seinem Votum hinter die Erbenfamilie. Das Zuger Kantonsgericht, das in einem ersten Entscheid die Position des Verwaltungsrates stützte, kritisierte er scharf.

ra/tp

(AWP)