Zudem soll die 5% Vinkulierung und das Opting-Out abgeschafft werden, wie Sika am Donnerstag mitteilt. Insbesondere diese beiden Regelungen in den Statuten von Sika hatten die Grundlage für die Auseinandersetzung gebildet.

Die Sika-Aktionäre sollen ferner das nachholen, was seit drei Jahren konsequent verweigert wurde: Die Entlastung des Verwaltungsrates und dessen Bezahlung. Das Aufsichtsgremium der Innerschweizer arbeitet seit 2015 zum Nulltarif.

Bezahlung für Verwaltungsrat

Zuletzt hatten Mitte April die SWH-Vertreter an der ordentlichen Generalversammlung den Antrag auf Genehmigung der künftigen Vergütung für das Gremium abgeschmettert. Auch für die Vorjahre wurde nichts nachbezahlt.

Dabei ging es um viel Geld: Beantragt hatte der Verwaltungsrat für 2015 bis 2017 eine rückwirkende Gesamtentschädigung von 8,64 Millionen Franken für die neun Mitglieder des Gremiums. Für das laufende Jahr sollte ein Maximalbetrag von 3,00 Millionen Franken gesprochen werden. Verwaltungsratspräsident Paul Hälg bezeichnete die Entscheide seinerzeit als "krassen Missbrauch der Aktionärsrechte".

Der ausserordentlichen Generalversammlung wird nun die Vergütungen des Aufsichtsgremiums für die Jahre 2015 bis 2019 zur Genehmigung vorgelegt, so Sika weiter. Wie viel der Verwaltungsrat nun erhalten soll, wird aus der ausführlichen Traktandenliste hervorgehen. Diese wird am (morgigen) Freitag publiziert.

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(AWP)