Damit bleibe der Schiedsspruch des niederländischen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit vom 21. Dezember 2013 zugunsten der Swatch Group bestehen, teilte der Uhrenkonzern am Dienstag mit. Damals war Tiffany in dem von Swatch eingeleiteten Schiedsverfahren zu Schadenersatz in Höhe von 402 Mio CHF verurteilt worden. Diesen Betrag verbuchte Swatch bereits in der Rechnung des Jahres 2013.

JAHRELANGER STREIT

Der Streit geht auf einen Zusammenarbeitsvertrag aus dem Jahr 2007 zurück: Die beiden Unternehmen riefen gemeinsam die Uhrenmarke "Tiffany & Co" ins Leben - von Swatch hergestellte Uhren im mittleren Preissegment, die sowohl in Swatch- und Tiffany-Geschäften als auch über Dritthändler vertrieben werden sollten.

Im September 2011 beendete Swatch die Zusammenarbeit mit der Begründung einer Vertragsverletzung und erhob im Dezember 2011 Klage auf Schadenersatz gegen Tiffany & Co. Swatch warf dem US-Juwelier vor, die Entwicklung des Geschäfts systematisch behindert zu haben.

Weil die beiden Unternehmen sich auf einen Drittstaat als Gerichtsstand geeinigt hatten, befasste sich das niederländische Schiedsgericht mit der Angelegenheit. Swatch bekam vor diesem Schiedsgericht Recht und gleichzeitig wurde eine Gegenklage von Tiffany vollumfänglich abgewiesen.

Im März 2015 hob jedoch ein erstinstanzliches ordentliches Gericht in Amsterdam den Schiedsspruch aus rein formalen Gründen auf. Die Swatch Group sei aber "überzeugt gewesen, dass der Schiedsspruch vom 21. Dezember 2013 korrekt erging und keine formalen Fehler enthielt", heisst es in der Swatch-Mitteilung vom Dienstag. Dies sei nun durch das Urteil des Berufungsgerichts in Amsterdam bestätigt worden.

SWATCH AKTIEN DEUTLICH IM PLUS

An der Börse stiessen die Neuigkeiten aus den Niederlanden auf positive Resonanz. Swatch legten in einem festen Gesamtmarkt (SMI +0,73%) um 2,2% zu.

tp/gab/mk

(AWP)