Das Produkt "Wingo Internet Max" für 49 Franken erfülle den Tatbestand einer verbotenen Preis-/Kosten-Schere, schrieb Init-7-Anwalt, Simon Schlauri, in einem auf Twitter veröffentlichten Brief an die Swisscom. Nach Abzug der Kosten für die Mitbenutzung des Swisscom-Festnetzes (BBCS) verbleibe eine Bruttomarge von lediglich 10,49 Franken. Diese erlaube es den Wettbewerbern nicht mehr, gewinnbringend zu arbeiten.

Der Anwalt forderte die Swisscom auf, bis zum nächsten Sonntag die Werbung für das Wingo-Angebot einzustellen, allfällige Plakate zu überkleben und das Produkt nicht mehr für 49 Franken pro Monat anzubieten. Alternativ könne die Swisscom auch die Preise für die Mitbenutzung des Swisscom-Festnetzes senken, erklärte Schlauri. Sollte die Swisscom den Forderungen nicht entsprechen, werde Init-7 Anzeige bei der Eidgenössischen Wettbewerbskommission Weko einreichen.

Die Swisscom hielt in einer Stellungnahme fest, dass es sich beim Wingo-Angebot um eine zeitlich begrenzte Aktion handle. Diese sei noch knapp zwei Wochen zu dem Preis erhältlich, sagte ein Konzernsprecher am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP: Die "Swisscom kann sich dem scharfen Wettbewerb in der Branche, auch über den Preis, nicht entziehen." Die Wingo-Aktion sei vergleichbar mit den Angeboten von Salt oder der Sunrise-Billigmarke Yallo.

Happige Busse in der Vergangenheit

Die Weko hatte die Swisscom im Jahr 2009 zu einer Busse von 220 Millionen Franken verdonnert, weil sie von ihren Konkurrenten von 2001 bis 2007 zu hohe Preise für die Mitbenutzung der ADSL-Internetleitungen verlangt hatte. Damit habe die Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Busse später auf 186 Millionen Franken gesenkt. Diese Summe musste die Swisscom bezahlen, weil der Rekurs vor Bundesgericht scheiterte.

jb/tp

(AWP)