Die UBS hatte letzte Woche im Prozess einen Rückschlag einstecken müssen. Die Grossbank blitzte mit Anträgen an das Gericht ab, den Vorwurf der Geldwäsche fallen zu lassen. Die Anwälte des Instituts wollten erreichen, dass die UBS nur wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor Gericht steht. Die dafür möglichen Strafen sind wesentlich geringer als bei Geldwäsche.
Nach dieser Rückweisung habe sich das Gericht nun dazu entschlossen, sich allen Punkten anzunehmen, die in dieser Sache eingebracht wurden, hielt Richterin Christine Mée am Montag fest. Das bedeute, dass über alle Fragen bezüglich Rechtmässigkeit zur Überweisung an das Gericht am Ende der Verhandlung entschieden werde.
Für die UBS steht im Gerichtsverfahren in Paris viel auf dem Spiel. Im schlimmsten Fall droht der Bank eine Milliardenbusse und den Bankern eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. die UBS wehrt sich gegen die Vorwürfe. Der Prozess soll voraussichtlich bis zum 15. November dauern.
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(AWP)