Die Banken hatten im April 2014 angekündigt, die bis dahin üblichen, einheitlichen Händlerentgelte für elektronische Zahlungen mit der Girokarte (früher EC-Karte) aufzugeben. Bis dahin zahlten Händler in Deutschland für jeden Zahlungsvorgang mit der Giro- oder EC-Karte ein von den Bankverbänden festgelegtes Entgelt an die Bank, die die Karte ausgegeben hatte. Es betrug 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber 8 Cent. Für Umsätze an Tankstellen galt ein verringerter Satz. Das Kartellamt hatte diese Praxis als Wettbewerbsbeschränkung kritisiert.

"Schon seit Jahren werden individuelle Entgelte im EC Cash-System mit dem Handel vereinbart", teilte der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken als Vertreter der Branche am Sonntag mit. "Die frühere einheitliche Verfahrensweise beruhte auf einer gesetzlichen Freistellung und war mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. Ein Kartellrechtsverstoss lag zu keinem Zeitpunkt vor und ist auch vom Bundeskartellamt nicht festgestellt worden."

Namen der Mandanten, die Hausfeld betreut, nannte die Kanzlei auf Nachfrage am Sonntag nicht. Mit der Klage wollen sie Angaben der Zeitung zufolge nun die aus ihrer Sicht damals überhöhten Gebühren zurückfordern.

Hausfeld spielte etwa im Verfahren um die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter in Deutschland eine wichtige Rolle. Derzeit will die US-Kanzlei in der Diesel-Affäre Schadenersatz für europäische VW-Besitzer herausholen./sba/DP/edh

(AWP)