Verbraucherschützer bewerteten das Bussgeld gegen Volkswagen positiv, sehen aber für die Besitzer der betroffenen Autos dadurch erst einmal keine Auswirkungen. "Grundsätzlich ist es zu begrüssen, dass offensichtlich endlich begonnen wird, Volkswagen für den Betrug zur Rechenschaft zu ziehen", sagte der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband, Klaus Müller. Für die Käufer der Wagen ändere sich damit unmittelbar jedoch erstmal nichts. "Sie stehen bislang weiter allein mit ihrem Schaden da." Müller regte einen Fonds für die Hardware-Nachrüstung von Dieseln an, die wegen Abgasmanipulationen bald mit Fahrverboten belegt werden könnten. So könnten Verbraucher von solchen Hersteller-Geldern profitieren.

Volkswagen äusserte die Erwartung, "dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird". Unter anderem laufen in Braunschweig Ermittlungen gegen frühere und aktuelle Manager - zum einen wegen des Anfangsverdachts des Betruges, zum anderen wegen Marktmanipulation. Anleger klagen ausserdem auf Schadenersatz in Milliardenhöhe, weil die VW -Aktie nach Bekanntwerden des Skandals auf Talfahrt ging. Die Manager sollen die Finanzmärkte im Herbst 2015 zu spät über den Abgasskandal informiert haben. Der Konzern betonte stets, dies rechtzeitig getan zu haben.

Im September 2015 hatten US-Behörden Abgasmanipulationen von Millionen Dieselautos bei VW aufgedeckt. Volkswagen hatte nur mit Hilfe einer Schummel-Software Schadstoff-Grenzwerte eingehalten. Der Konzern musste wegen des Skandals in den USA Milliarden an Strafen zahlen. Durch die Affäre wurde auch das Image des Diesel schwer beschädigt. Diese Krise hält bis heute an. Die US-Justizbehörden hatten zuvor bereits Strafanzeigen gegen acht amtierende und frühere Mitarbeiter des VW-Konzerns gestellt. Zwei von ihnen wurden bereits zu mehrjährigen Haftstrafen und hohen Geldbussen verurteilt.

Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist es zu "Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung" gekommen, heisst es in der VW-Mitteilung. Diese seien laut Staatsanwaltschaft "mitursächlich" dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 "insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräussert und in den Verkehr gebracht wurden".

Anders als in strafrechtlichen Verfahren, die sich nur gegen Personen richten können, kann nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz auch ein Unternehmen mit Geldbusse belegt werden, "wenn festgestellt wird, dass erforderliche Aufsichtsmassnahmen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen worden und dadurch strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen erfolgt sind", heisst es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. "Es handelt sich um eine der wenigen Möglichkeiten nach deutschem Recht, Unternehmen direkt für Fehlverhalten von Mitarbeitern mit Zahlungspflichten in Form von Bussgeldern zu belegen."

Der Autobauer kündigte an, gegen die Geldbusse keine Rechtsmittel einlegen zu wollen. "Volkswagen bekennt sich damit zu seiner Verantwortung für die Dieselkrise und sieht darin einen weiteren wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung."/kf/DP/tos

(AWP)