Das Bundeskabinett hatte jüngst beschlossen, die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, bis Jahresende ausgesetzt zu lassen, falls die Überschuldung eines Unternehmens Folge der Corona-Krise ist. Die Lockerungen waren im März zunächst bis September eingeführt worden, um eine Pleitewelle in der Pandemie zu verhindern. Dabei war zunächst auch die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Zahlungsunfähigkeit ausgesetzt worden. Diese zweite Ausnahme fällt nun weg.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im ersten Halbjahr im Handel - einschliesslich Kfz-Werkstätten - mit 1485 Fällen. Firmen des Baugewerbes stellten 1462 Anträge, im Gastgewerbe wurden 1004 und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 974 Insolvenzanträge gemeldet. Im Schnitt waren die Betriebe grösser als vor einem Jahr, die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger lagen mit 16,7 Milliarden Euro deutlich über den 10,2 Milliarden Euro des ersten Halbjahres 2019.
Die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland nahm im August wie auch schon in den vorangegangenen Monaten weiter ab. Auf der Grundlage vorläufiger Angaben sank sie um 38,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat./mar/DP/nas
(AWP)