Denn aufgeführt waren dort zwei alte Artikel aus dem Jahre 2001, in deren Titeln von "Rassendiskriminierung" und von "neun Monaten Gefängnis für Kessler" die Rede war.

So werde er in ein falsches Licht gerückt werde, brachte der Präsident und Geschäftsführer des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) vor. Denn sein aktueller Erfolg vor Bundesgericht, über den eigentlich berichtet wurde, und die beiden publizierten Links hätten rein gar nichts miteinander zu tun.

Zudem sei er, wovon unter "mehr zum Thema" keine Rede gewesen sei, in zweiter Instanz von jenen Vorwürfen freigesprochen worden. Auf seiner Internetseite schreibt der VgT von einem "rein boshaften Hieb fleischfressender Redaktoren gegen Erwin Kessler".

Das Bezirksgericht Münchwilen TG hat Kesslers Gesuch um vorsorgliche Massnahmen wegen Persönlichkeitsverletzung nun als erledigt abgeschrieben. Einen inhaltlichen Entscheid musste es nicht fällen. Denn die Zeitungsredaktion hatte die beiden Links rasch wieder entfernt. Dies explizit ohne eine Rechtspflicht anzuerkennen, sondern einfach aus Kulanz.

Mit dem Löschen der beiden Verlinkungen habe die Redaktion das Rechtsbegehren aber quasi anerkannt, hält das Gericht fest. Sie muss deshalb die Gerichtskosten und eine reduzierte ausserrechtliche Entschädigung von 1750 Franken tragen.

(AWP)