Der Bauarbeiter ist laut Angaben eines Journalisten am Point de Presse in Bern vom Donnerstag fristlos entlassen worden, nachdem er in den sozialen Medien gepostet hatte, im Betrieb werde der Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht eingehalten.

"Ich schätze, er könnte Recht erhalten, wenn er klagen würde", sage Zürcher. Eine solche Kündigung könnte missbräuchlich sein.

(AWP)