Das Gericht hatte vor einem Jahr Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich zum ersten Mal über eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinweggesetzt. Mit dem 2015 gestarteten Kaufprogramm PSPP zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur überspanne die Notenbank ihr Mandat für die Geldpolitik.

Die Richterinnen und Richter verpflichteten Bundesregierung und Bundestag, für eine weitere Beteiligung der Bundesbank darauf hinzuwirken, dass die EZB nachträglich prüft, ob die milliardenschweren Käufe verhältnismässig sind. Dafür bekamen sie drei Monate Zeit. Der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler und eine Klägergruppe um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke sahen das als nicht erfüllt an und erzwangen eine Überprüfung durch das Gericht./kre/DP/stk

(AWP)