Beide Kläger hatten 2011 in griechische Staatsanleihen investiert, einmal 15 000 und einmal 20 000 Euro. 2012 hatte das Land in der Staatsschuldenkrise eine Umschuldungsregelung beschlossen. Überwiegend private Gläubiger mussten auf rund die Hälfte ihrer Forderungen verzichten - als Teil eines umfassenden Hilfsprogramms von Euroländern und IWF. Die meisten Anleger liessen sich darauf ein. Die beiden Deutschen wollten das verlorene Geld zurück und klagten sich durch alle Instanzen.

Nach der Karlsruher Entscheidung haben die Gerichte ihre Klage zurecht abgewiesen. Es sei eine allgemeine Regel des Völkerrechts, dass ein Staat grundsätzlich keiner fremden Gerichtsbarkeit unterworfen ist, heisst es in dem Beschluss. Die Kürzung des Nennwerts der Anleihen per Gesetz sei dem Kernbereich hoheitlichen Handelns zuzuordnen. Das hätten die BGH-Richter richtig erkannt. Sie hätten den Fall auch nicht dem Verfassungsgericht vorlegen müssen./sem/DP/fba

(AWP)