2'066'550 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind knapp 600 Gesamtarbeitsverträgen unterstellt, wie eine Statistik des BFS zeigt. Fast genau die Hälfte davon arbeiten in Branchen oder Betrieben mit einem allgemeinverbindlichen GAV - für sie wurden die Bestimmungen für obligatorisch erklärt. Die BFS-Zahlen beziehen sich auf den Stand im März 2016.

In Gesamtarbeitsverträgen legen Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmer respektive Gewerkschaften Rahmenbedingungen für einen Wirtschaftszweig ab. Sie können darin etwa den Abschluss oder die Beendigung von Einzelarbeitsverträgen, aber auch Bestimmungen für Arbeitsdauer, Ferien oder das Recht auf Weiterbildungen regeln.

Auch Lohnbestimmungen werden oft festgelegt. Das BFS ermittelte, dass knapp 1,8 Millionen Arbeitnehmende in ihrem GAV einen Mindestlohn verankert haben. Vor allem im Dienstleistungssektor gelten Gesamtarbeitsverträge (1'234'000 unterstellte Personen), gefolgt von der Industrie mit rund halb so vielen GAV-unterstellten Beschäftigten.

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(AWP)