Die BKW habe ihre Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen und sich zu wenig eingebracht, um die negativen Auswirkungen des Projekts zu verhindern oder abzuschwächen, teilte die GfbV am Donnerstag mit. Die BKW habe bisher keine Verhandlungsbereitschaft gezeigt, wird die Klage gerechtfertigt.

Im Westen Norwegens soll eine riesige Windenergie-Anlage entstehen. Die BKW hat zusammen mit vier institutionellen Anlegern einen Anteil von 40 Prozent an der Betreiberin. Insgesamt werden bei diesem Projekt in den Jahren 2018 bis 2020 sechs Windparks ans Stromnetz angeschlossen.

Das nordeuropäische Volk der Südsami kritisiert, das Windkraftprojekt zerstöre die Winterweiden für die Rentierherden im Gebiet Storheia. Die Energiewende der BKW dürfe aber nicht auf Kosten von Indigenen gehen, fordert der Verband.

Auch der Kanton Bern stehe in der Pflicht, gehöre diesem doch 52,54 Prozent an der BKW. Immerhin der Berner Regierungsrat habe dies erkannt. In seiner Antwort auf ein Postulat habe er die Anerkennung und Erfüllung von völkerrechtlichen Abkommen als "zentral" erachtet, so das Communiqué weiter.

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(AWP)