Mit der Revision der Verordnung sollen laut Mitteilung des Bundesrates vom Mittwoch zwei Ergänzungen von Basel III umgesetzt werden, was auch andere Mitgliedstaaten des Basler Ausschusses wie die Europäische Union und die Vereinigten Staaten planten. Mit der Einführung ab Anfang 2018 wird damit auch für alle nicht systemrelevanten Banken eine ungewichtete Eigenmittelunterlegung eingeführt.

Mit dieser auf der Leverage Ratio beruhenden Eigenmittelunterlegung werde ein Sicherheitsnetz in Form einer Höchstverschuldungsquote geschaffen, so der Bundesrat. Verlangt wird in erster Linie ein minimales Verhältnis des Kernkapitals ("Tier-1") zum Gesamtengagement der Bank in Höhe von 3%. Systemrelevante Banken müssen wie bisher strengere Anforderungen erfüllen. Für sie kann der vorgeschriebene Satz bis zu 10% erreichen.

Gemäss einer früher präsentierten Studie der Finanzmarktaufsicht Finma betrifft die Einführung einer Leverage-Ratio allerdings kaum eine Bank, weil fast sämtliche Institute über genügend Eigenkapital verfügen.

RISIKEN ERKENNEN UND VERMEIDEN

Die Bestimmungen zur Risikoverteilung dienen laut Bundesrat dazu, Risikokonzentrationen zu erkennen und zu vermeiden. Ziel sei es, Verluste zu verhindern, die aus solchen Konzentrationen resultieren können und die als eine der Ursachen der Bankeninsolvenz gelten. Gemäss den neuen Vorschriften werden die Klumpenrisiken am Kernkapital ("Tier1") bemessen, da Ergänzungskapital ("Tier 2") im Prinzip nicht berücksichtigt wird.

Zudem werden die Banken zur Ermittlung ihrer Klumpenrisiken nur noch sehr eingeschränkt Modelle einsetzen dürfen, da sich Modellierungsfehler bei der Berechnung dieser Risiken sehr stark auswirken würden, heisst es in der Mitteilung des Bundesrates weiter. Gemäss Fahrplan des Basler Ausschusses sollen die neuen Bestimmungen zur Risikoverteilung Anfang 2019 in Kraft treten.

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(AWP)