"NZZ am Sonntag" / "SonntagsBlick" / "SonntagsZeitung":

Nach dem neuerlichen Murgang am Donnerstagabend im Bergsturzgebiet bei Bondo hat der Kanton Graubünden mit schärferen Überwachungsmassnahmen reagiert. Das Amt für Wald und Naturgefahren lässt den Piz Cengalo laut "NZZ am Sonntag" nun permanent mit Radargeräten auf Bewegungen überwachen. Am Samstag installierten Spezialisten einer Zürcher Firma das System. "Wir unternehmen alles, was an Überwachungsmassnahmen möglich und sinnvoll ist", sagte Christian Wilhelm vom kantonalen Amt der Zeitung. Zwar erfolgten bereits seit einigen Jahren Bestandesaufnahmen der Felsbewegungen, konstant sei der Fels jedoch nicht überwacht worden. Die technische Methode bewährte sich dem Bericht zufolge bereits andernorts. In Preonzo TI habe 2012 dank einer Radaranlage ein massiver Bergsturz drei Tage im Voraus prognostiziert werden können. Dies habe es den Behörden ermöglicht, Vorkehrungen zu treffen. Die Bewohner von Bondo müssen sich derweil weiter gedulden. Wie der "SonntagsBlick" berichtet, dürfen die Bewohner für mindestens einen Monat nicht in ihre Häuser zurückkehren. Erst müssten die Schlamm- und Gesteinsmassen aus dem Auffangbecken vor dem Dorf entfernt werden. Möglicherweise bleiben Teile von Bondo künftig nicht mehr bewohnbar. "Es ist denkbar, dass die Behörden Teile des Dorfes als zu gefährlich zum Wohnen einstufen und eine Gefahrenzone ausscheiden müssen", sagte Wilhelm der "SonntagsZeitung". In solchen Fällen würden die Besitzer enteignet und umgesiedelt.

"SonntagsZeitung":

Das harte Auftreten der SBB und mögliche Druckversuche gegen die BLS im Streit um neue Fernverkehrskonzessionen haben Folgen. SBB-Chef Andreas Meyer geriet ins Visier der Wettbewerbskommission, wie die "SonntagsZeitung" berichtet. In einem Brief warnen die Wettbewerbshüter die SBB-Spitze vor einer Verletzung des Kartellrechtes. Es sei "problematisch wenn Einfluss auf den Wettbewerb bei der Vergabe der Fernverkehrskonzessionen genommen wird, indem beispielsweise versucht wird, Konzessionsgesuche von anderen Anbietern abzuwenden", hält die Weko in dem der Zeitung vorliegenden Schreiben fest. Es gebe noch kein Verfahren gegen die SBB, aber der Brief sei eine "Warnung", schrieb demnach die Weko dazu.

"SonntagsZeitung":

In der Datenklau-Affäre beim Schweizer Nachrichtendienst (NDB) sind Hunderte gestohlene Datensätze bis heute unauffindbar. Dies berichtet die "SonntagsZeitung" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesstrafgerichts zum Fall. 2012 hatte ein Informatiker aus dem internen Sicherheitsnetz des Nachrichtendienstes des Bundes Daten gestohlen. Gemäss dem Protokoll einer Überwachungssoftware kopierte der Informatiker 23'419 Dateien auf externe Datenträger. Nur 22'877 konnten wieder gefunden werden. Auch von drei Memorysticks oder Festplatten, die der Datendieb verwendet hatte, fehlt offenbar jede Spur. Bei den kopierten Daten handelt es sich gemäss Urteil "um Mailverkehr über Lösegeldforderungen bei Entführungen" und "mehr als 5000 Dokumente zu den Atomverhandlungen mit dem Iran". Die Geheimdienstaufsicht des Parlaments, die Geschäftsprüfungsdelegation, will den Sachverhalt an einer ihrer nächsten Sitzungen thematisieren.

"NZZ am Sonntag":

Der ausgeweitete Lauschangriff des Bundes kostet zunächst neun Millionen Franken, wie die "NZZ am Sonntag" berichtet. Das neue Nachrichtendienstgesetz der Schweiz, das dem Geheimdienst seit letztem Freitag weitreichende Überwachungsmassnahmen erlaubt, führt demnach zu Mehrausgaben in dieser Höhe. Die Zeitung beruft sich auf Angaben im Budget des Bundes für das nächste Jahr. Demgemäss steigen die Ausgaben für den Nachrichtendienst von 77,1 auf 86,1 Millionen Franken. Wozu das Geld genau eingesetzt wird, ist nicht bekannt. Wegen der "besonderen Geheimhaltungsvorgaben" des Nachrichtendienstes dürften keine detaillierten Zahlen veröffentlicht werden. Fest stehe nur, dass der Personalbestand nächstes Jahr um 7 auf 304 Vollzeitstellen aufgestockt werden solle.

"Ostschweiz am Sonntag" / "Zentralschweiz am Sonntag":

Die Verfahren in der Schweiz rund um die blockierten Gelder aus dem Umfeld des ägyptischen Ex-Präsidenten Hosni Mubarak sind in einer Sackgasse. Die Bundesanwaltschaft hat laut Informationen der "Zentralschweiz am Sonntag" und der "Ostschweiz am Sonntag" beschlossen, die Rechtshilfe im Falle von hängigen Gesuchen Ägyptens zu beenden. Zugleich soll Ägypten Einsicht in das Schweizer Strafverfahren erhalten. Diese Entscheide deuten laut Zeitung darauf hin, dass die Bundesanwaltschaft auf einen Abschluss der über sechsjährigen Ermittlungen drängt. Möglich seien etwa die Einstellung von Strafuntersuchungen, die zurzeit noch sechs Personen aus der Mubarak-Entourage und 430 Millionen Franken betreffen. Der Schritt könnte zudem den Weg ebnen für weitere Deals der ägyptischen Justiz mit den Kontoinhabern.

"Le Matin Dimanche":

In den Schweizer Spitälern könnten jedes Jahr 1200 Todesfälle vermieden werden, wie die Westschweizer Zeitung "Le Matin Dimanche" berichtet. Dabei geht es um unerwünschte Folgen durch einzelne Behandlungen von Patienten. Diese hingen weder mit der natürlichen Entwicklung einer Krankheit zusammen noch mit Komplikationen nach Eingriffen, versicherte Oliver Peter, Vizedirektor des Lausanner Universitätsspitals. Die unerwünschten Folgen könnten teils bis zum Tod der Patienten führen. Die Rate der Patienten mit solchen Nebenfolgen liegt in der Schweiz bei zwölf Prozent. Sie wurde im Rahmen einer Untersuchung zum ersten Mal erhoben und liegt auf ähnlichem Niveau wie in anderen Ländern.

"NZZ am Sonntag" / "SonntagsZeitung":

Die drei Millionen Kunden von Postfinance müssen sich mit einem geringeren Schutz ihrer Spareinlagen begnügen. Wie die "NZZ am Sonntag" berichtet, fällt ab Oktober die Staatsgarantie weg - eine Spätfolge des vor fünf Jahren revidierten Postorganisationsgesetzes. "Für die Kunden ergibt sich keine Veränderung, weil die Spargelder bis 100'000 Franken weiterhin durch die Einlagensicherung der Banken geschützt sind", versicherte Firmensprecher Johannes Möri. Die Zeitung erklärt allerdings, dass sich bei einem Konkurs die Garantie des zuständigen Vereins Esisuisse auf maximal 6 Milliarden Franken beschränke - und zwar nicht pro Einzelfall, sondern im Total aller Banken. Dem Bericht zufolge erreicht das Volumen der Postfinance-Kundengelder, die unter die Limite von 100'000 Franken fallen, rund 50 Milliarden Franken. Laut Esisuisse bleibt die Garantiesumme von 6 Milliarden Franken auch für die zusätzlichen Spareinlagen der Postfinance angemessen. Postfinance-Chef Hansruedi König sprach sich im Interview mit der "SonntagsZeitung" für eine Privatisierung der Postfinance und einen Zugang zum Hypothekarmarkt aus. Postfinance leide immer stärker darunter, dass sie keine Kredite vergeben dürfe. Der Gewinn breche weg. Aktuell schmelze der Zinserfolg jedes Jahr um 60 bis 80 Millionen Franken. Ginge die Entwicklung so weiter, würde das Unternehmen mittelfristig in die Verlustzone rutschen.

"SonntagsZeitung":

Ein sechsfacher Kinderschänder aus dem Kanton Solothurn wird vorerst nicht verwahrt. Eine lange in Aussicht gestellte Verhandlung über eine nachträgliche Verwahrung des pädophilen Täters, der 2006 eine damals Achtjährige missbrauchte, wurde abgesetzt, wie die "SonntagsZeitung" berichtet. Die Verhandlung hätte nächste Woche am Amtsgericht Olten-Gösgen stattfinden sollen. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Juni den Antrag gestellt, das Verfahren über die Verwahrung für ein Jahr zu sistieren. Bei dem Mann handle es sich um keinen "Kernpädophilen", der nach seiner Haftentlassung sofort wieder rückfällig werde, hiess es. Bevor er das Mädchen missbrauchte, hatte sich der Täter an fünf anderen Kindern vergangen. Die Zeitung schreibt, dass er nach einem Behördenfehler vergangenes Jahr auf freien Fuss gekommen sei.

"SonntagsBlick":

Fünf Rapper aus dem Umfeld der Berner Reitschule sind wegen Beschimpfung von SVP-Nationalrätin Natalie Rickli vom Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilt worden. Wie der "SonntagsBlick" berichtet, wurde ihnen eine bedingte Geldstrafe von einigen Hundert Franken aufgebrummt. Die Mitglieder des Rap-Kollektivs Chaostruppe hatten einen Rap-Song über die Politikerin aus Winterthur ZH komponiert. Rickli wurde als Schlampe bezeichnet und wiederholt zum Oralverkehr aufgefordert. Die Betroffene erstattete am 24. März 2016 Strafanzeige. Die Berner Staatsanwaltschaft erliess im Februar dieses Jahres gegen die fünf Hip-Hopper einen Strafbefehl wegen Verleumdung, Beschimpfung und sexueller Belästigung. Bei der Hauptverhandlung des Regionalgerichts Bern-Mittelland diese Woche gaben sich die fünf Angeklagten reuig. Sie entschuldigten sich bei der Klägerin. Das Gericht verurteilte die Männer danach wegen Beschimpfung. Von Verleumdung und sexueller Belästigung wurden sie freigesprochen.

(AWP)