Die Sanktion erfolge im Rahmen eines bereits seit 2015 laufenden Ermittlungsverfahrens wegen wettbewerbswidrigem Verhalten gegen verschiedene Unternehmen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung. Dabei sei wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen in Projekten ermittelt worden. Teilweise würden dabei die Zuschlagserteilung schon mehr als zehn Jahre zurückliegen, wie es weiter hiess.

Eine von Kraftanlagen München beauftragte Anwaltskanzlei habe keine Nachweise für ein Fehlverhalten des Unternehmens beziehungsweise der beschuldigten ehemaligen Mitarbeiter finden können. Deshalb werde die ehemalige Tochtergesellschaft alle in Deutschland zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ergreifen und Einsprache einlegen.

Alpiq hatte das Unternehmen zusammen mit anderen Teilen des Industriegeschäfts im Jahr 20118 an Bouygues Construction verkauft. Sollte der Bussgeldbescheid rechtskräftigen werden, müsse Alpiq laut Verkaufsvertrag dafür geradestehen, wie es weiter hiess.

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(AWP)