Dazu erlaubt die Finma etwa als Sicherheitsmassnahme bei der Online-Identifizierung neu das Auslesen des Chips von biometrischen Ausweispapieren, wie diese am Montag mitteilte. Ziel der Anpassungen sei die weitere Automatisierung unterbruchsfreier Eröffnungsprozesse. Dabei sollen insbesondere die technischen Möglichkeiten berücksichtigt werden, die der biometrische Pass biete.

Neuerdings dürfen Finanzintermediäre somit auf die Identifizierung per Banküberweisung eines Neukunden verzichten, falls die dafür nötigen Daten auf dem Chip der biometrischen Ausweispapiere ausgelesen werden können. Gelten sollen die Neuerungen ab 1. Juni 2021. 

Zudem lässt die Finma auch eine Geolokalisierung als Alternative zur Überprüfung einer Wohnsitzadresse zu. Nicht durchgewunken wurde hingegen die Verifikation durch Mitarbeitende im Nachgang einer automatischen Videoidentifikation - auch asynchrone Identifizierung genannt. Dieses Verfahren sei noch nicht ausreichend sicher, um auf zusätzliche Sicherheitsmechanismen wie eine Banküberweisung oder das neue Chipauslesen zu verzichten, heisst es dazu.

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(AWP)