Die Registrierungsstellen führen gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ein Beraterregister und prüfen, dass die eingetragenen Kundenberaterinnen und Kundenberater über die notwendigen Aus- und Weiterbildung verfügen.

Kundenberaterinnen und Kundenberater von Finanzdienstleistern, die keiner Aufsicht unterstehen und ihre Dienstleistung in der Schweiz erbringen, müssen sich innerhalb von sechs Monaten nach der Zulassung der ersten Registrierungsstelle eintragen lassen.

sig/rw

(AWP)