Zurzeit bestehen weder international noch in der Schweiz spezifische Vorschriften zu den ICO, die teilweise auch "Token Generating Event" (TGE) oder auch "Token Sale" genannt werden, wie die Finma in einer Mitteilung vom Freitag schreibt. Allerdings gebe es je nach Ausgestaltung eines solche ICO verschiedene Anknüpfungspunkte zum geltenden Aufsichtsrecht. Die Behörde nehme daher "Abklärungen in mehreren unterschiedlichen Fällen vor". Nähere Auskünfte darüber, welche Unternehmen betroffen sind, wollte ein Sprecher auf Anfrage allerdings nicht machen.
ICOs könnten nicht zuletzt mit Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in Konflikt kommen. Aber auch Bestimmungen des Bankenrechts, Bestimmungen über den Effektenhandel und Bestimmungen des Kollektivanlagenrechts sind laut Finma zu beachten. Wegen der Nähe zu Vorgängen des "traditionellen Finanzmarkts" sei es wahrscheinlich, dass verschiedene ICO-Modelle in den Anwendungsbereich von zumindest einem dieser Finanzmarktgesetze fallen, so die Behörde.
Zudem verweist die Finma darauf, dass die im Rahmen eines ICO erworbenen Coins respektive Tokens einer hohen Preisvolatilität unterliegen könnten. Auch bestünden aufgrund des frühen Stadiums vieler ICOs "grosse Unsicherheiten" in Bezug auf die zu finanzierenden Projekte. "Die Finma kann nicht ausschliessen, dass ICO-Aktivitäten, insbesondere aufgrund der aktuellen Marktentwicklung, in betrügerischer Absicht erfolgen."
Das Volumen der ICO beläuft sich im laufenden Jahr 2017 weltweit gemäss der Statistik der Online-Publikation "Coindesk" bereits auf knapp 2,5 Mrd USD. Auch in der Schweiz hat es zahlreiche ICO gegeben. Zu den grössten ICOs zählen etwa dasjenige der Unternehmen Bancor über rund 150 Mio USD und Tezos mit etwa 230 Mio USD, die beide in Zug Stiftungen errichtet haben.
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(AWP)