Hintergrund des Entscheids ist eine im vergangenen September bekannt gewordene Weko-Untersuchung gegen mehrere Gross- und Detailhandelsunternehmen und den Zahlungsabwickler Markant. Das Verfahren betrifft allfällige wettbewerbsbeschränkende Massnahmen gegenüber Lieferanten von Gütern des täglichen Bedarfs.

Die Weko hatte in diesem Zusammenhang eine Hausdurchsuchung und eine Beschlagnahmung von Dokumenten unter anderem bei Markant angeordnet. Eine Beschwerde gegen diese Massnahmen habe das Bundesverwaltungsgericht aber nun abgelehnt, so Spiritsuisse. In seiner Urteilsbegründung habe es festgehalten, dass es Anhaltspunkte für unzulässige Abreden zwischen Markant und der ihr angeschlossenen Handelsunternehmen gebe.

Bei der Weko und bei der Markant war bisher für eine Stellungnahme niemand zu erreichen.

Mutmassliche Absprachen

Konkret sind neben der sogenannten Markant Handels- und Industriewaren-Vermittlungs AG von der Weko-Untersuchung insgesamt 15 angeschlossene Gross- und Detailhändler betroffen, wie der Stellvertretende Weko-Direktor Frank Stüssi im September auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP bestätigt hatte.

Darunter befinden sich prominente Schweizer Detailhändler wie Landi, Loeb, Manor, Spar, Valora und Volg. Zu den weiteren Unternehmen zählen etwa die auf Süsswaren und Snacks spezialisierte Cruspi SA, welche unter anderem die Marken Haribo, Maoam, und Ritter Sport vertreibt oder die Migros-Tochter Saviva.

Lieferanten seien dazu angehalten worden, das Inkasso über Markant abzuwickeln, so ein Vorwurf gegen Markant und die angeschlossenen Händler. Die Rede war dabei insbesondere von der Androhung von "kollektiven Auslistungen von Gütern des täglichen Bedarfs".

Will heissen: Falls die betroffenen Lieferanten nicht bereit waren, ihre Geschäfte über Markant abzuwickeln, flogen ihre Produkte aus den Regalen. Die von den Lieferanten an Markant bezahlten Gebühren wurden dann laut Weko angeblich teilweise an die Gross- und Detailhändler ausbezahlt.

Leidtragende dieser Praxis sind die Lieferanten, die etwa vom Spirituosenverband Spiritsuisse vertreten werden, der nun auch die Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht mitgeteilt hat. Und die Genugtuung beim Verband über den Teilerfolg scheint gross zu sein.

"Führungsrolle" von Markant

Das Bundesverwaltungsgericht habe mit seinem Urteil den Versuch von Markant "platzen lassen", sich auf Kosten ihrer Anschlusshäuser aus der Verantwortung für mutmasslich wettbewerbsrechtliches Fehlverhalten "herauswinden" zu wollen, heisst es in dem Communiqué.

Markant habe diesbezüglich geltend gemacht, dass es nicht angehen könne, dass sie für ihre Anschlusshäuser "herhalten" müsse. "Von Herhalten kann jedoch laut Bundesverwaltungsgericht keine Rede sein: Das Weko-Sekretariat verfügt über Anhaltspunkte, dass Markant gar eine Führungsrolle bei den mutmasslich widerrechtlichen Abreden gespielt hat", behauptet der Spirituosenverband.

kw/mk

(AWP)