Anfang Dezember hatte das Bezirksgericht Zürich die Klage der ehemaligen Treuhandanstalt gegen Julius Bär abgewiesen. Die BvS machte geltend, dass die Privatbank als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Bank Cantrade vom Schweizer Konto einer DDR-Firma unzulässige Auszahlungen und Überweisungen veranlasst hatte. Die Richter am Bezirksgericht sahen hingegen für die Bank keinen Grund, an den vorgebrachten Befugnissen für die Geldtransfers zu zweifeln.

Die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem Fall der Mauer mit der internationalen Jagd nach ostdeutschen Vermögenswerten beschäftigt. In den Wirren nach der Wende haben DDR-Handelsgesellschaften grosse Kapitalien ins Ausland auf Konten verschoben, um sie dem Zugriff der West-Behörden zu entziehen.

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(AWP)