Durch den Harpunen-Mechanismus können die mit den Nespresso-Maschinen kompatiblen ECC-Kapseln nicht verwendet werden. Erst im vergangenen April hatte das Bundesgericht eine Beschwerde von ECC in dieser Sache abgewiesen. Das europäische Patent der ECC ersetze nun deren schweizerisches Patent und das Urteil des Bundesgerichts, schreibt ECC in der Mitteilung.

Durch die EPA-Entscheidung werde ausserdem die Position von ECC in weiteren Rechtsstreitigkeiten ausserhalb Europas "entscheidend gestärkt", insbesondere im bereits laufenden Kartellverfahren in den USA, heisst es weiter. Auch in Deutschland und Frankreich geht ECC gegen Nestlé beziehungsweise die Tochterfirmen vor.

ECC wurde 2008 von Jean-Paul Gaillard gegründet, der vorher bei Nespresso tätig war.

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(AWP)