Gemäss der Regulierungsbehörde habe die UBS nämlich teilweise Positionen in Kommunalanleihen als steuerfrei gemeldet, obwohl diese eigentlich steuerpflichtig gewesen wären. Auch umgekehrt sei der Bank derselbe Fehler unterlaufen. So habe sie steuerbefreite Positionen als steuerpflichtig gemeldet.
Die Fehler seien auf Kundenkontenauszügen und Steuerformularen erschienen und traten gemäss den Angaben ab August 2015 auf. Die Bank habe das Fehlverhalten im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens mit der Behörde weder zugegeben noch abgestritten, so der Bericht weiter.
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(AWP)