DocMorris verkauft in dem Ort nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel und argumentiert, es handele sich um Versandhandel. Dagegen hatten drei Apotheken geklagt. Das Gericht gab ihnen Recht. Der Automat verstosse gegen das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung, hiess es. In dem gleichen Fall hatte das Gericht in Mosbach in der vergangenen Woche bereits dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg Recht gegeben.

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(AWP)