Die Bildfolgen zeigten unter anderem Erwachsene bei sexuellen Handlungen mit Kindern. Mit einem ins Gefängnis geschmuggelten Modem hatte sich Meier unbefugt Zugang zum Internet beschafft.

Ob er die Mangas selbst heruntergeladen hatte oder diese schon auf der Speicherkarte waren, konnte nicht festgestellt werden. Deshalb verurteilte ihn das Zürcher Obergericht nur wegen Besitzes von Pornographie zu einer unbedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 10 Franken.

Das Bundesgericht hat die fast ausschliesslich formellen Rügen von Beat Meier alle abgewiesen. Auch die Kritik am Gutachten über die beschlagnahmten Geräte liessen die Lausanner Richter nicht gelten.

Meier erhitzte Ende der 1980er-Jahre als überzeugter Anhänger von sexuellen Handlungen mit Kindern die Gemüter. Er war auch führendes Mitglied der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Pädophile (SAP). Die Organisation hatte das Ziel, Pädophilie gesellschaftsfähig zu machen.

Anfang der 1990er-Jahre heiratete der Berner eine Frau aus der ehemaligen DDR und missbrauchte ihre zwei Söhne im damaligen Alter von sieben und zehn Jahren massiv sexuell. Im Frühjahr 1993 wurde er in Frankreich verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. Seither sitzt er im Gefängnis. Seit 1998 ist er verwahrt. (Urteil 6B_557/2017 vom 09.01.2018)

(SDA)