Das Bundesgericht stützt in einem am Dienstag publizierten Urteil die Verurteilung der ehemaligen Angestellten wegen gewerbsmässigen Betrugs, sowie wegen mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Veruntreuung. Neben der teilbedingten Freiheitsstrafe ordnete das Zürcher Obergericht eine Landesverweisung von fünf Jahren an.

In einem ausführlichen Urteil hat das höchste Schweizer Gericht alle Rügen der Betroffenen abgewiesen. Es sieht weder an der Strafzumessung noch an der ausgesprochenen Landesverweisung Anlass zu Kritik. Die Frau lebt unterdessen mit ihrem Mann in Portugal. Diese Staatsbürgerschaft hat sie durch Heirat erworben. Die Verurteilte wohnte über 50 Jahre in der Schweiz.

Griff in die Bargeldkasse

Von 2003 bis 2018 machte sie in regelmässigen Abständen Überweisungen vom Firmenkonto an sich selbst. Die entsprechenden Einzahlungsscheine liess sie zusammen mit anderen zu begleichenden Rechnungen vom Zuständigen unterschreiben und tauschte sie dann aus. Weil ein Teil der Taten verjährt ist, beträgt die Deliktsumme 590'000 Franken.

Neben den unzulässigen Überweisungen meldete die Frau nicht alle Angestellten bei der Pensionskasse an, beziehungsweise wieder ab. Bei einem Auszug der Pensionskasse änderte die Verurteilte die Namensliste mit den Versicherten ab, so dass alles in Ordnung schien. Auch aus der Bargeldkasse der Firma landeten rund 16'000 Franken im Portemonnaie der spielsüchtigen Buchhalterin. (Urteil 6B_689/2025 vom 30.4.2026)

(AWP)