Der Bundesrat will zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten auch ein Vergleichsportal für Angebote auf dem Strommarkt einrichten lassen, wie er am Mittwoch bekanntgab. Und wie im Telekom-Bereich soll es künftig in der Schweiz eine Strom-Ombudsstelle mit Schlichtungsmöglichkeit geben.
50 Megawattstunden pro Jahr entspricht etwa dem Zehnfachen des Jahresverbrauchs eines Durchschnittshaushalts in der Schweiz.
Derzeit teilliberalisierter Markt
Bereits seit Ende Dezember ist klar, dass in der Schweiz der Strommarkt komplett geöffnet wird, falls hierzulande das vom Bundesrat und der EU verhandelte Stromabkommen in Kraft tritt. Seit damals ist auch klar, dass in diesem Fall alle Schweizer Endverbraucher den Stromlieferanten frei wählen könnten.
Nun hat also der Bundesrat die Schwelle definiert, bis zu welcher Haushalte und kleinere Unternehmen auf die Grundversorgung mit regulierten Preisen setzen können, wenn sie wollen.
Seit 2009 ist der Strommarkt in der Schweiz teilliberalisiert. Grosse Stromverbraucher mit einem Verbrauch von mehr als 100'000 Kilowattstunden (kWh) können ihren Stromlieferanten frei wählen. Das sind nach Angaben des Schweizer Stromkonzerns Axpo rund 32'500 Unternehmen, was 0,8 Prozent aller Endkunden entspricht.
Alle anderen Verbraucher dürfen ihren Strom nur beim lokalen Stromversorgungsunternehmen beschaffen.
Nach Angaben des Bundesrats wurde die Marktöffnung in der EU bereits 2007 umgesetzt. Viele EU-Mitgliedsstaaten kennten aber weiterhin regulierte Grundversorgungen und Preisregulierungen, die gemäss EU-Stromrecht unter bestimmten Bedingungen auch zulässig seien.
Im Stromabkommen explizit festgehalten sei das Recht der Schweiz, im Sinne des Konsumentenschutzes und des Service Public, eine Grundversorgung mit regulierten Preisen für Haushalte und Unternehmen unterhalb einer gewissen Verbrauchsschwelle einzuführen.
Weitere Gespräche geplant
Bei der Festlegung der Eckwerte zur Umsetzung des geplanten Stromabkommens war es dem Bundesrat laut Mitteilung zudem ein Anliegen, das Personal in der Stromwirtschaft zu schützen. Mit diesem Ziel soll die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) ein Monitoring einrichten.
Während der ersten zehn Jahre nach der Marktöffnung erstattet die ElCom dem Bundesrat darüber Bericht. Bei allfälligen negativen Auswirkungen, die jedoch aufgrund des Fachkräftemangels nicht zu erwarten sind, will der Bundesrat Gegenmassnahmen treffen.
Der Bundesrat hat auch entschieden, mit den verschiedenen Anspruchsgruppen in diesem Bereich weitere Gespräche zu führen. Diese «Stakeholder» hatte er eigenen Aussagen zufolge schon während der Verhandlungen eingebunden. Bis Ende November soll das Departement von Bundesrat Rösti den Bundesrat über den Inhalt informieren.
(AWP)