Der Frequenzbereich 694-790 Megahertz, der ursprünglich dem Rundfunk vorbehalten war, kann künftig für breitbandige Mobilfunkanwendungen genutzt werden. Wegen der guten Ausbreitungseigenschaften handelt es sich um ein sehr attraktives Frequenzband. Zusätzlich hat der Bundesrat auch Frequenzen im Bereich 1,4 Gigahertz und 3,5 Gigahertz für den Mobilfunk freigemacht.

Damit ebnet er den Weg für die Einführung der 5G-Technologie. Es handelt sich um den nächsten Mobilfunkstandard, mit der höhere Datenübertragungen bei kürzeren Antwortzeiten möglich sind. Erwartet werden 100 Mal höhere Datenraten als beim heutigen 4G-Standard. Der Inhalt einer DVD liesse sich damit in wenigen Sekunden laden. In der Schweiz dürften die ersten 5G-Anwendungen 2020 oder 2021 verfügbar sein.

Die neuen Frequenzen werden im kommenden Jahr von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vergeben. Das genaue Verfahren ist noch nicht klar. Die Gebühren für die Frequenzen im Bereich von 3,5 GHz, die voraussichtlich zuerst für 5G genutzt werden, hat der Bundesrat auf ein international übliches Niveau gesenkt, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Mit den tieferen Gebühren trägt der Bundesrat auch den ungünstigeren Ausbreitungseigenschaften höherer Frequenzen Rechnung. Diese eignen sich zur Kapazitätserhöhung, können aber weniger gut ins Innere von Gebäuden übertragen werden. Die Mobilfunkanbieter müssen daher mehr in Technik investieren. Die neuen Gebühren gelten ab 2018.

Mit der Revision des Nationalen Frequenzzuweisungsplans hat der Bundesrat auch Massnahmen getroffen, um der wachsenden Nachfrage der Rettungs- und Sicherheitsorganisationen nach Breitbandkommunikation nachzukommen. Auch für die Radarüberwachung von Naturgefahren im Alpenraum hat er zusätzliche Kapazitäten freigemacht.

(SDA)