Das sah Apple jedoch als Angriff auf die Werbekampagne "Think different", die der US-Konzern lanciert hatte und setzte sich dagegen zur Wehr.

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht erklärte nun, die Marke von Apple sei in der Schweiz nicht ausreichend bekannt, um einen Widerruf des US-Konzerns zuzulassen. "Damit ist die Beschwerde abzuweisen", hiess es am Dienstag.

(SDA)