Zu den Bestimmungen der Richtlinie gehören den Angaben zufolge Massnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowohl für Erneuerbare-Energien-Projekte als auch für die notwendige Infrastruktur. Es gehe auch um die Festlegung klarer Fristen für die Genehmigungsverfahren.

Wenn Deutschland und die anderen Länder es nicht schaffen, die Kommission rechtzeitig über die Umsetzung der Richtlinie zu informieren, kann die Behörde das Verfahren vorantreiben. Am Ende dieser sogenannten Vertragsverletzungsverfahren kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbusse stehen./mjm/DP/jha

(AWP)