Ein syrischer Flüchtling, dessen im September 2015 entstandenes Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für Hasskommentare und falsche Anschuldigungen missbraucht wurde, unterlag mit seinem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Internetriesen. Er muss also weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und melden.

Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, begründete der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer sein Urteil. "Es handelt sich somit um fremde Inhalte der Nutzer des Portals."

Zu dem Rechtsstreit gegen den US-Konzern war es gekommen, weil der syrische Flüchtling auf verleumderischen Fotomontagen, die ihn zusammen mit Merkel zeigen, fälschlicherweise als Terrorist und Attentäter dargestellt wurde. Es wird auch behauptet, er habe in Berlin versucht, einen Obdachlosen zu töten.

Der rechtswidrige Beitrag wurde hundertfach geteilt. Der Flüchtling forderte deshalb von Facebook nicht nur den Originalbeitrag, sondern auch alle Duplikate zu löschen. Weil der Konzern das nicht gänzlich tat, klagte der Flüchtling.

Dessen Anwalt sieht nun vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht, weil Appelle an die Freiwilligkeit nicht ausreichten, zum Beispiel mit hohen Geldstrafen. Es müsse Unternehmen wie Facebook finanziell weh tun, geltendes Recht zu verletzen.

Der Fall wurde in Würzburg verhandelt, weil der Anwalt des Flüchtlings seine Kanzlei in der Residenzstadt hat.

(SDA)