Der Angestellte war im Herbst 2014 entlassen worden. Der Informatikdienst hatte einen intensiven Besuch pornografischer Websites festgestellt. Beim Beschwerdeführer zeigte sich, dass er während 17 Arbeitstagen mehr als 80 Stunden auf solchen Seiten zugebracht hatte.

Unter diesen Seiten waren auch solche, die strafrechtlich relevanten Inhalt aufwiesen, schreibt das Bundesgericht in seinem am Freitag publizierten Urteil.

Zwar wurden bei der Ermittlung des Mitarbeiters Fehler in Bezug auf den Datenschutz begangen. Dennoch durfte gemäss Bundesgericht auf das Ergebnis als Beweis zurückgegriffen werden. Neben dem Beschwerdeführer wurde zum gleichen Zeitpunkt einem weiteren Mitarbeiter fristlos gekündigt.

Das Vertrauensverhältnis sei wegen der Verfehlung des Mitarbeiters derart zerrüttet gewesen, dass eine fristlose Kündigung der einzig mögliche Weg gewesen sei, folgert das Bundesgericht. Dieser Schritt sei auch notwendig gewesen, um das Ansehen der SBB wiederherzustellen. (Urteil 8C_79/2016 vom 30.06.2017)

(SDA)