Die Verfügung der UEK hatte die Gültigkeit einer der Bedingungen für das Angebot in Frage gestellt. Konkret monierte die Behörde, dass die Bedingung betreffend Erneuerung des Verwaltungsrats unzulässig und im Angebotsprospekt zu streichen seien. Darin machte Newgame das Teilangebot davon abhängig, dass die von Newgame vorgeschlagenen Kandidaten an einer ausserordentlichen Generalversammlung in den Verwaltungsrat gewählt werden.
Die Beschwerde werde nun von der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der Finma geprüft.
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(AWP)