Als Präsident erhält der Republikaner das Recht, Anweisungen - "executive orders" (EO) - zu erlassen, die mit seiner Unterschrift faktisch Gesetzeskraft erlangen. Zwar sind sie nur in gewissen Bereichen gültig und schwächer als die Gesetze des Kongresses oder die Urteile der Gerichte. Allerdings hatte Trumps Vorgänger Barack Obama große Teile seiner Außenpolitik mit Hilfe derartiger Erlasse am republikanischen Kongress vorbei gestaltet. Nichts hindert Trump daran, sie bereits am Nachmittag per Federstrich rückgängig zu machen.

Die starke Gewaltenteilung der US-Verfassung spiegelt die Vorstellung von verschiedenen Aufgaben der einzelnen Staatsorgane wider. Unter dem Eindruck des Unabhängigkeitskriegs wurde dem Präsidenten die Möglichkeit eingeräumt, schnell handeln zu können, insbesondere im militärischen Bereich und in der Außenpolitik. Das sollte auch dem Kongress genug Zeit verschaffen, um in Ruhe Gesetze auszuarbeiten, die dafür stärker sind als die Anweisungen. Die größte Macht haben die Gerichte, deren Urteile allerdings auch am längsten dauern und die nicht aus eigenem Antrieb handeln dürfen. Als Nebeneffekt sorgt diese Struktur dafür, dass der Staat auch bei einer Blockade im Parlament handlungsfähig bleibt.

Entsprechend erließ schon der erste Präsident, George Washington, Anweisungen, die meist aber nur interne Anordnungen für die Mitarbeiter der Exekutive waren. Viele davon gingen verloren. Inzwischen werden die Erlasse systematisch erfasst und nummeriert. Rückwirkend wurde dabei als EO 1 die Emancipation Proclamation von Abraham Lincoln aus dem Jahr 1862 festgelegt, mit der er im Bürgerkrieg die Befreiung der Sklaven in den eroberten Südstaaten veranlasste. Obamas erste EO trug 2009 die Nummer 13489. In seiner achtjährigen Amtszeit hat er mehr als 270 Anweisungen dieser Art erlassen.

Damit vermied Obama häufig die Konfrontation mit dem republikanischen Kongress, der bei einigen Themen eine Blockade verfolgte. Zwar hätten die Abgeordneten in vielen Fällen Obamas EOs per Gesetz wieder aufheben können. Allerdings hätte der Präsident dagegen sein Veto einlegen können. Die erforderliche Mehrheit, dieses zu brechen, fehlte den Republikanern. Zudem sind besonders die Außen- und Sicherheitspolitik Bereiche, die laut Verfassung dem Präsidenten zustehen. Umgekehrt kann sich dieser nicht einfach per Erlass in den Haushalt einmischen.

Auf diese Weise konnte Obama etwa das Atomabkommen mit dem Iran oder die Lockerungen der Sanktionen gegen Kuba gegen den Willen der Republikaner durchsetzen. "Er hat sich auf die Macht der Exekutive verlassen, um sein außenpolitisches Vermächtnis aufzubauen", sagte der Politikwissenschaftler Thomas Wright von der Brookings Institution nach der Wahl im November.

Dieses Vermächtnis ist nun durch Trump in Gefahr. Der zukünftige Präsident kündigte bereits im Oktober an, im Falle seiner Wahl am ersten Amtstag alle "verfassungswidrigen" Erlasse Obamas aufzuheben. Welche das sein sollen, sagte er nicht.

(Reuters)