Es gebe konkrete Anhaltspunkte, dass die Koran-Verteilaktionen nur dazu dienten, Unterstützer zu rekrutieren, teilte die Sicherheitsdirektion am Freitag mit.

Der Staat sei nicht dazu verpflichtet, seinen öffentlichen Grund für Organisationen zur Verfügung zu stellen, deren Ansichten nicht mit unseren Werten vereinbar seien. Deshalb könnten die "Lies!"-Aktionen unterbunden werden, ohne das Gesetz zu verletzen. Diesen Entscheid traf die Sicherheitsdirektion gestützt auf ein Rechtsgutachten.

Am Freitag wurden alle Gemeinden informiert, wie sie mit Gesuchen umgehen sollen. Die Sicherheitsdirektion wolle die Gemeinden bei der Bearbeitung unterstützen, auch falls es wegen abgelehnter Bewilligungen zu juristischen Auseinandersetzungen komme.

Würden ohne Bewilligung Korane abgegeben, solle die Polizei informiert werden. Diese werde die Koran-Verteiler wegweisen. Die Zürcher Sicherheitsdirektion fordert den Bund zudem auf, den Schweizer Ableger der Gruppierung "Die wahre Religion" zu verbieten. Dieser Verein ist Organisator der Verteilaktionen.

In Deutschland wurde die salafistische Gruppierung bereits im November 2016 verboten, weil sie im Verdacht steht, Hassbotschaften zu verbreiten und verfassungsfeindlich zu agieren.

Gegründet wurde die Organisation in Deutschland durch den Deutsch-Palästinenser Abou Nagie. In der Schweiz ist der Verein in allen grösseren Städten aktiv, neben Winterthur unter anderem auch in Zürich, Bern und in der Westschweiz. Wie viele Bücher bisher in der Schweiz verteilt wurden, ist nicht bekannt.

Salafisten vertreten einen am Koran orientierten besonders konservativen Ur-Islam, lehnen westliche Demokratien ab und wollen eine Ordnung mit islamischer Rechtsprechung.

(SDA)