Absprachen können aber rechtskonform sein, wenn dadurch etwa der technische oder wirtschaftlichen Fortschritt gefördert wird, ohne dass der Wettbewerb ausgeschaltet wird, wie die Kommission mitteilte. Unternehmen müssten nun prüfen, ob ihre Kooperationsvereinbarungen weiterhin mit EU-Recht vereinbar seien.
Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüsste die Entscheidung. «Aus Sicht der Hafenwirtschaft ist das ein wichtiger Schritt, um die Containerschifffahrt zu normalisieren», so ZDS-Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus. Die EU-Kommission sollte dem Marktgebaren grosser Allianzen klare Grenzen setzen, forderte er. Grosse Reedereien hatten bislang argumentiert, dass die sogenannte Gruppenfreistellungsregel zu einem besseren Wettbewerb beigetragen habe, weil sie auch kleineren Akteuren erlaube, existenzfähig zu bleiben./mjm/DP/ngu
(AWP)