Die Vernehmlassung, die am Donnerstag endete, will die Verfahren zum Aus- und Umbau der Strom-Übertragungsnetze effizienter gestalten. Notwendig mache dies der Sanierungsbedarf, der dringend nötige Ausbau des Übertragungsnetzes und der steigende Umbaubedarf des Stromnetzes, heisst es.

Der Vorschlag des Bundesrats sieht zudem unter anderem vor, dass im Übertragungsnetz künftig ein Freileitungsgrundsatz gelten soll. Verkabelungen sind nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zu prüfen. Weiter wird neuen Anlagen des Übertragungsnetzes ein grundsätzlicher Vorrang gegenüber anderen nationalen Interessen eingeräumt.

Bestehende Leitungen des Übertragungsnetzes können laut dem Vorschlag künftig auf dem bisherigen Trassee genehmigt werden, ohne dass ein Sachplanverfahren durchgeführt werden muss. Für Verfahren nach dem Elektrizitätsgesetz wird auf das bundesinterne Bereinigungsverfahren verzichtet.

Parteien, Stromwirtschaft und Umwelt- und Kulturschutzverbände befürworteten in der Vernehmlassung die grundsätzliche Notwendigkeit zur Beschleunigung der Verfahren.

Genau diese Beschleunigung begrüsst die SVP. Sie fordert allerdings, dass die Spannungsschwelle auf 110kV gesenkt werde, um das nationale Hochspannungsnetz auf der Netzebene 3 miteinzubeziehen, das hauptsächlich der Stromversorgung der Schweizer Industrie und den Stromleitungen der SBB dient.

FDP fordert umfassende Regelung

Für die FDP geht die Gesetzesrevision zu wenig weit. Die Partei fordert «eine umfassendere Regelung, die Bund, Kantone und Gemeinden einbezieht». Nur so lasse sich die Verteilnetzinfrastruktur so ausbauen, dass der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien nicht gebremst werde.

Darüber hinaus fordert die FDP, diese «Beschleunigungs-Vorlage» so auszugestalten, dass die vereinfachten Regelungen und Verfahrensbeschleunigungen zum neuen ordentlichen Verfahren werden. Für eine bessere und schnellere Verkabelung fordert die Partei, dass keine Netz-Technologie bevorzugt wird.

Grüne, SP, GLP, die Umweltallianz und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) lehnen aber die vorgeschlagene Pflicht zu Freileitungen mit nur wenigen Ausnahmemöglichkeiten ab.

Freileitungen können zwar technisch schneller realisiert werden als erdverlegte Leitungen; durch die tiefere Akzeptanz von Freileitungen können deren Bewilligungsverfahren aber durch Einsprachen wesentlich in die Länge gezogen werden.

Kritik an Freileitungen übt auch die Nationale Informationsstelle zum Kulturerbe (Nike). Erdverlegungen wären zwar in Landschaften, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) bezeichnet sind, erlaubt. NIKE befürchtet aber eine einseitige Gewichtung der Interessen der Stromversorgung.

Grüne und SP sehen Natur gefährdet

Die Grünen wollen keine Einbussen beim Natur- und Landschaftsschutz. Sie kritisieren daher auch die Anerkennung eines überwiegenden nationalen Interesses bei Übertragungsleitungen, auch wenn dieser grundsätzliche Vorrang bei Mooren und Moorlandschaften, Biotopen von nationaler Bedeutung und Wasser- und Zugvogelreservaten nicht gilt. Sie sehen die Gefahr, dass «jedes beliebige Leitungsprojekt gegen nationale Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes ausgespielt» werden könnte.

Auch für die SP ist es inakzeptabel, dass das nationale Interesse am Höchstspannungsnetz grundsätzlich anderen nationalen Interessen vorgeht. Dem Schutz der Biodiversität und Umwelt werde zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

Das findet auch die Umweltallianz. Eine echte Beschleunigung der Verfahren werde «durch eine frühzeitige und transparente Berücksichtigung wichtiger Interessen aufgrund von aussagekräftigen Grundlagen und Daten erreicht», schreibt sie.

Eine Beschleunigung und Verschlankung der Rechtswege erachten auch die Grünliberalen als dringend notwendig. Die GLP unterstützt insbesondere die Bestandsgarantie von bestehenden Leitungen auch bei Änderungen und massvollen Erweiterungen beziehungsweise Spannungserhöhungen.

Masten müssen saniert werden

Aus Sicht der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid enthält die Gesetzesvorlage wichtige und zwingend notwendige Gesetzesänderungen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren beim Aus- und Umbau des Übertragungsnetzes. Mehr als 60 Prozent der Tragwerke seien heute zwischen 50 und 80 Jahre alt und müssten in den kommenden 30 Jahren erneuert werden

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und die Energiedienstleisterin BKW stellen allerdings fest, der bundesrätliche Vorschlag lasse ausser Acht, dass der Umbau des Energiesystems insbesondere im Verteilnetz stattfinde. Zudem seien für den Anschluss von dezentralen Photovoltaikanlagen tausende neue Transformatorenstationen auf den untersten Netzebenen nötig.

(AWP)