Gemäss dem Vorstoss muss der Bundesrat das Raumplanungsrecht nun so ändern, dass die hobbymässige Kleintierhaltung erleichtert wird. Dabei sollte in der ursprünglichen Version des Ständerats aber der Bau neuer Gebäude in der Landwirtschaftszone nicht zugelassen werden.

Der Nationalrat wollte etwas weiter gehen und im Auftrag an den Bundesrat verankern, dass der Wiederaufbau von Bauten erlaubt sein soll, wenn diese durch höhere Gewalt wie beispielsweise einen Brand zerstört worden sind. Dieser Ergänzung stimmte die kleine Kammer stillschweigend zu.

In beiden Räten wiesen die Befürworter darauf hin, dass das Halten von Kleintieren immer stärker eingeschränkt werde. Das Anliegen betreffe Hunderttausende, hiess es. Die Halter und Züchter von Kleintieren leisteten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der genetischen Ressourcen und der Artenvielfalt.

Die Diskussion angestossen hatte Ständerat Pirmin Bischof (CVP/SO). Er forderte mit einer Motion, dass die hobbymässige Kleintierhaltung in der Landwirtschaftszone grundsätzlich zonenkonform ist. Das ging der Ständeratskommission zu weit, weil damit die Trennung zwischen Bauzone und Nichtbauzone aufgeweicht würde. Die Kommission nahm das Anliegen aber in einer eigenen Motion auf.

Umweltministerin Doris Leuthard zeigte Verständnis für das Anliegen, bat aber darum, die geplante Revision des Raumplanungsrechts abzuwarten. Dann werde das Thema ohnehin aufgegriffen werden müssen. Leuthard warf auch die Frage auf, welche Tiere als "Kleintiere" gelten würden und was "hobbymässig" genau bedeute.

(SDA)