Ausserdem soll das Lüften oder Abfackeln, wobei Methan in die Atmosphäre freigesetzt wird, unter bestimmten Umständen verboten werden. Auch für die Importe von Öl, Gas und Kohle gelten ab 2027 Melde- und Überwachungspflichten.
Methan ist dem Umweltbundesamt zufolge nach Kohlendioxid das Treibhausgas mit der zweitgrössten Bedeutung und für Klimaerwärmung und Luftverschmutzung verantwortlich. Es bleibt zwar kürzer in der Atmosphäre, ist dafür aber schädlicher als CO2. Es entsteht etwa in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien oder in der Öl- und Gasindustrie.
Grundlage für die Verhandlungen war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission. Die neuen Vorschriften müssen von Parlament und Ländern noch formell angenommen werden, damit sie in Kraft treten können./red/DP/men
(AWP)