Der Fall ist damit rechtskräftig und zu Gunsten der Stadt Zürich erledigt, wie die Behörden am Donnerstag mitteilten.

In ihrer Werklohn-Klage machte Implenia Forderungen geltend, indem sie verlangte, dass die Stadt für Mehrkosten aufzukommen hätte, die beim Bau des Stadions Letzigrund entstanden seien. Die Stadt trat dieser Forderung entgegen und verwies auf den abgeschlossenen Totalunternehmervertrag.

Das Bezirksgericht Zürich als erste Instanz hatte die Klage auf Bezahlung von rund 23 Millionen Franken Mehrvergütung abgewiesen. Implenia zog das Urteil aber an die nächste Instanz weiter.

(SDA)