Verurteilt wurden die Verbände und eine Reihe von Herstellern, darunter Bonduelle, General Mills und Unilever , ausserdem für das Bestreben, vor 2015 auf den Konserven nicht zu vermelden, ob diese noch BPA enthalten oder nicht. Der Versuch, auch die Supermarktketten in diese Strategie einzubeziehen, ging laut der Wettbewerbsbehörde aber nicht auf. Zusammengerechnet summieren sich die Strafen auf knapp 20 Millionen Euro.
Dabei ist Frankreich mit dem Verbot von Bisphenol A in Konserven weiter Vorreiter. EU-weit und in Deutschland gibt es ein solches Verbot trotz wachsender Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen von BPA nicht. So hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im vergangenen Sommer eine Neubewertung von BPA veröffentlicht, das demnach in Lebensmitteln ein Gesundheitsrisiko darstellt. Die EU-Behörde plädiert für massiv geringere Grenzwerte, die EU-Kommission kann nun mit den Mitgliedsstaaten über striktere Regeln beraten./evs/DP/jha
(AWP)