An einer Versammlung am Donnerstagabend in Moutier sprachen sich 399 Personen für eine rasche Abstimmung aus. 18 Personen stimmten für einen Weiterzug und drei enthielten sich der Stimme. Es handelt sich um eine Empfehlung von Moutiers Separatisten an diejenigen, welche 2018 ein erstinstanzliches Urteil ans Verwaltungsgericht weiterzogen.

Laurent Coste von der Bewegung "Moutier ville jurassienne" sagte, die Urheber von Rekursen an das Verwaltungsgericht seien nicht gezwungen, die Empfehlungen zu befolgen. Es sei aber davon auszugehen, dass sie befolgt würden. Vier Rekurse sind laut Coste noch nach Lausanne weiterziehbar.

Moutiers Separatisten befürchten, dass sich der Entscheid zur künftigen Kantonszugehörigkeit dieses Städtchens weiter verzögern könnte, wenn das Bundesgericht eingeschaltet würde. Moutiers Bewohner müssten endlich wissen, woran sie seien.

Im Juni 2017 hatten die Stimmberechtigten Moutiers mit lediglich 137 Stimmen Unterschied entschieden, dass das heute bernjurassische Städtchen zum Kanton Jura wechselt.

Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras annullierte aber nach Rekursen von Probernern den Urnengang im November des vergangenen Jahres. Die Verlautbarungen der Gemeinde vor der Abstimmung von 2017 seien als unzulässige, irreführende Propaganda zu werten. Gegen diesen Entscheid wehrten sich die Separatisten ihrerseits mit Rekursen am bernischen Verwaltungsgericht.

Dieses bestätigte im August die Annullation des Urnengangs wegen "schwerer Rechtsverletzungen". Moutiers Separatisten beschlossen in der Folge, alle Separatisten der bernjurassischen Ortschaft zu einem allfälligen Weiterzug dieses Urteils zu befragen.

Der Bund und die Regierungen der Kantone Bern und Jura bezeichneten im November 2018, nach dem Entscheid der bernjurassischen Regierungsstatthalterin, eine gültige kommunale Abstimmung über Moutiers künftige Kantonszugehörigkeit als "unabdingbar".

Diese Haltung bestätigte Ende August auf Anfrage Jean-Christophe Geiser vom Bundesamt für Justiz, der dort für die Jurafrage zuständig ist.

Es ist also wahrscheinlich, dass es zu einer solchen zweiten Abstimmung kommt, obwohl sich die Berner Regierung kürzlich in einer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss nicht festlegen wollte.

Falls es zu einer solchen zweiten Abstimmung kommt, werden die Berntreuen Moutiers darauf drängen, dass nicht nochmals die Gemeinde Moutier die Abstimmung durchführt, sondern der Bund. Das forderten die Berntreuen jedenfalls nach Bekanntwerden des Verwaltungsgerichtsurteils.

Dass es im Juni 2017 zur inzwischen umstrittenen Abstimmung kam, geht auf eine Vereinbarung von 2012 zurück. Damals einigten sich die Regierungen der Kantone Jura und Bern und der Bund darauf, zur Lösung der Jurafrage eine regionale und eine kantonale Abstimmung über die Zukunft der Region durchzuführen.

2013 entschied sich der Berner Jura in der regionalen Abstimmung, beim Kanton Bern zu bleiben, womit die Gründung eines neuen, grösseren Kanton Juras vom Tisch war. Keine Rolle spielte mehr, dass sich das jurassische Volk für die Bildung eines solchen grösseren Kantons aussprach.

Die zwei Kantone und der Bund vereinbarten aber 2012 auch, dass bernjurassische Gemeinden, wenn sie wollten, nach dieser Abstimmung einen kommunalen Urnengang zur Kantonszugehörigkeit durchführen könnten. Moutier wollte dies, worauf es zur Abstimmung von Juni 2017 kam.

(SDA)