Über die meisten Sparmassnahmen hatte der Nationalrat schon am Dienstag entschieden. Am Mittwoch musste er unter anderem noch über eine Kürzung des Bundesanteils an den Krankenkassen-Prämienverbilligungen befinden.

Er folgte in diesem Punkt dem Bundesrat. Demnach soll der Bund für individuelle Prämienverbilligungen künftig einen Beitrag von 7,3 statt wie heute 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung zahlen.

Die Änderung soll allerdings erst in Kraft treten, wenn das Parlament Änderungen bei den Ergänzungsleistungen beschlossen hat - und damit erst 2019 Wirkung zeigen. Der Ständerat hatte sich gegen die Massnahme ausgesprochen, die aus seiner Sicht die Last auf die Kantone verschiebt.

Finanzminister Ueli Maurer erklärte, die Kürzung betrage etwa 75 Millionen Franken. Mit der geplanten Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes erhielten die Kantone aber etwa 116 Millionen Franken. Diese Mittel könnten sie dann für die Prämienverbilligung einsetzen. In der Summe blieben die Beiträge damit gleich.

Mit der Kopplung ans Ergänzungsleistungsgesetz sei gewährleistet, dass weder zulasten der Kantone noch zulasten der Menschen gespart werde, die Gelder zur Prämienverbilligung bezögen.

In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat das Stabilisierungsprogramm mit 132 zu 53 Stimmen gut. Dieses geht nun zurück an den Ständerat. Klar ist nach den Beratungen in der grossen Kammer, dass am Ende wohl weniger gespart wird als der Bundesrat wollte.

Die Regierung will in den Jahren 2017 bis 2019 den Bundeshaushalt gegenüber dem Finanzplan jährlich um gegen 1 Milliarde Franken entlasten: Im Jahr 2017 um 796 Millionen, im Jahr 2018 um 898 Millionen und im Jahr 2019 um 978 Millionen Franken.

Der Nationalrat will im Jahr 2017 658 Millionen Franken sparen, in den Folgejahren 773 Millionen und 914 Millionen. Geht es nach dem Willen des Ständerates, werden im Jahr 2017 652 Millionen Franken gespart, in den Folgejahren 637 Millionen und 702 Millionen Franken.

Schonen will das Parlament die Landwirtschaft und die Bildung. Bei den Direktzahlungen soll gar nicht gespart werden, obwohl die Zahl der Betriebe sinkt. Der Bundesrat hatte hier jährlich 62 bis 69 Millionen Franken sparen wollen.

Bereits geeinigt haben sich die Räte auch bei der Entwicklungshilfe. Diese soll gegenüber dem Finanzplan im Jahr 2017 um 143 Millionen Franken gekürzt werden. Im Jahr 2018 beträgt die Kürzung 200,5 Millionen, im Jahr 2019 243,4 Millionen Franken. Anträge für weitergehende Kürzungen scheiterten in beiden Räten.

Noch nicht einig sind sich National- und Ständerat bei den Sparmassnahmen im Eigenbereich des Bundes. Der Nationalrat will beim Bundespersonal mehr sparen als der Ständerat. Umstritten sind ferner die Sparmassnahmen bei den Integrationsbeiträgen an die Kantone. Der Ständerat lehnt diese ab.

Gegen das Stabilisierungsprogramm stellten sich im Nationalrat die SP und die Grünen. Sie kritisierten, seit Jahren würden düstere Prognosen gestellt und dann Überschüsse erwirtschaftet. Das Sparpaket sei unnötig und schädlich, es drohe ein Leistungsabbau. Dem Rat beantragten sie, nicht auf die Vorlage einzutreten oder diese an den Bundesrat zurückzuweisen.

Mit dem Rückweisungsantrag wollte die Linke den Bundesrat beauftragen, die Schuldenbremse an die veränderte währungs- und konjunkturpolitische Situation anzupassen. Dagegen hatte sich der Rat jedoch am Montag schon bei der Beratung einer Motion ausgesprochen. Zudem sollte der Bundesrat aus Sicht der Linken nicht nur bei den Ausgaben, sondern auch bei den Einnahmen ansetzen. Auch das kommt für die bürgerliche Mehrheit aber nicht infrage.

(SDA)