Bisher hatten Sicherheitsbedenken das Parlament davon abgehalten, das seit über 50 Jahren geltende Verbot aufzuheben. Für die Mehrheit des Nationalrats wiegt nun aber die Wettbewerbsfreiheit schwerer. Ihrer Ansicht nach werden Autobahnraststätten heute diskriminiert, da auch in Restaurants an Autobahnauffahrten Alkohol angeboten wird.

Es gehe um gleich lange Spiesse für alle Gastronomiebetriebe, sagte Kommissionssprecherin Nadja Pieren (SVP/BE). Auch die Tankstellenshops erlitten Nachteile, da sie nicht ein vollständiges Sortiment anbieten können.

Leidtragende seien zudem die Restaurantbesucher, die sich zum Essen kein Glas genehmigen könnten, sagte Pieren. Viele von ihnen setzten sich nicht selber ans Steuer, sondern seinen Car-Passagiere oder Beifahrer.

Dem widersprach Philipp Hadorn (SP/SO) mit dem Hinweis, dass jedes Auto im Durchschnitt mit 1,2 Passagieren besetzt sei. Für ihn ist die Motion eine "Zwängerei mit Risiken für alle Verkehrsteilnehmenden". Bei jedem achten tödlichen Unfall sei mutmasslich Alkohol die Ursache, sagte Hadron.

Er verwies auch auf eine Umfrage der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu). Diese hatte ergeben, dass 82 Prozent der Befragten gegen den Ausschank von Alkohol auf Raststätten ist. "Das Volk will das Verbot nicht aufheben", sagte Hadorn.

Der Bundesrat unterstützte die Motion. Die meisten Unfälle geschähen nicht auf Autobahnen, sondern innerorts, wo Alkohol leicht verfügbar sei, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard. Auf der Autobahn sei meist überhöhte Geschwindigkeit Unfallursache.

Die bfu hingegen warnt vor eine Aufhebung des Verbots. Dank diesem seien Autobahnen heute relativ sicher. Die Schweizer Suchtorganisationen rufen das Parlament ebenfalls dazu auf, am Verbot festzuhalten. Ihrer Ansicht nach ist die eingeschränkte Verfügbarkeit eine der wirksamsten Präventionsmassnahmen.

Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.

(SDA)