Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Anstiftung zur Urkundenfälschung. Die junge Frau soll mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken bestraft werden.
Gefälscht wurde das Covid-Testzertifikat von einer Mitarbeiterin einer Firma, die Zugriff auf das Zertifikats-System hatte. Auch diese junge Frau wird sich vor Gericht verantworten müssen. Einen Termin für ihren Prozess gibt es aber noch nicht.
Zum Zeitpunkt der Tat im November 2021 war für den Besuch von Restaurants, Bars und Clubs ein Corona-Zertifikat nötig. Wer sich nicht impfen lassen wollte oder konnte, musste sich damals immer wieder neu testen lassen, um eingelassen zu werden.
(AWP)