Diese Summe kam in nur dreieinhalb Jahren zusammen, wie neue Zahlen der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) zeigen.

Kapitalrückzahlungen sind dank der Unternehmenssteuerreform II seit dem 1. Januar 2011 steuerfrei. Beabsichtigt ein Unternehmen, seinen Aktionären steuerfrei Kapital zurückzuzahlen, bildet es sogenannte Ausschüttungsreserven und meldet diese dem ESTV.

Bis Ende August diesen Jahres meldeten Unternehmen der Steuerverwaltung solch steuerbefreite Ausschüttungsreserven in Höhe von 980 Mrd CHF. Weitere 150 Mrd wurden bereits als Kapitalrückzahlung ausgeschüttet.

ESTV-Mediensprecher Beat Furrer bestätigte auf Anfrage diese im "SonntagsBlick" publizierten Zahlen. Unter dem Strich belief sich die Summe der gemeldeten Ausschüttungen oder Ausschüttungsreserven auf 1,13 Billion CHF. Ob die Unternehmen die angehäuften Reserven auch vollumfänglich ausschütten werden, ist aber offen und ihnen überlassen.

Wie hoch sind die Steuerausfälle?

Trotz solcher Zahlen hält die ESTV an der bereits früher genannten Schätzung zu den Steuerausfällen wegen des sogenannten Kapitaleinlageprinzips (KEP) der Unternehmenssteuerreform II fest. Demnach dürften Bund und Kantonen insgesamt jährlich zwischen 400 und 600 Mio CHF weniger einnehmen.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bezweifelt, dass die ESTV mit dieser Schätzung richtig liegt, wie SGB-Chefökonom Daniel Lampart zum Artikel im "SonntagsBlick" sagte. "Wir gehen allein für 2014 von einem Steuerausfall von 1,039 Milliarden Franken aus und dies nur für die an einer Börse kotierten Unternehmen", sagte er.

Im Unterschied zu nicht an einer Börse gelisteten Firmen müssen kotierte Unternehmen ihre Geschäftszahlen offenlegen. Der SGB habe in deren Geschäftsberichten für 2013 nachgeschaut, wie viel Kapitaleinlagen diese Unternehmen ausgeschüttet hätten. Danach wurden die Steuerausfälle berechnet, erklärte Lampart. Kapital, das 2013 ausgeschüttet wurde, müsste - wäre es steuerpflichtig - erst 2014 versteuert werden.

Doch auch Firmen, die keinen Geschäftsbericht vorlegen müssen, zahlen Kapital an ihre Aktionäre zurück. Wie viel dabei den Steuerbehörden seit der Unternehmenssteuerreform II entgeht, ist unklar.

Steuer auf Dividenden

Unternehmen könnten ihren Aktionären auch Dividenden ausschütten. Doch diese gelten als Gewinnausschüttung und werden besteuert, weil Gewinne steuerpflichtig sind. Kapitalrückzahlungen dagegen sind seit Anfang 2011 bei der direkten Bundessteuer, der kantonalen Einkommenssteuer und bei der Verrechnungssteuer steuerfrei. Diese Befreiung gilt rückwirkend für Kapitaleinlagen, die seit Anfang 1997 geleistet wurden.

Die Unternehmenssteuerreform II wurde im Februar 2008 in einer Volksabstimmung sehr knapp angenommen. Danach war der Bundesrat scharf kritisiert und auch vom Bundesgericht gerügt worden, weil er in der Abstimmungskampagne die zu erwartenden Steuerausfälle viel zu tief eingeschätzt hatte. Er hatte diese Ausfälle mit nur 84 Mio CHF angegeben.

(SDA)