Gelder beisteuern für die Finanzierung der Übergangsgeneration sollen etwa Bund, Kantone, Ausgleichskassen und allenfalls die Schweizerische Nationalbank.

"Wir wollen keine Finanzierung der Übergangsgeneration, die mit Lohnbeiträgen gemacht wird", sagte Ständerat Erich Ettlin (CVP/OW) am Samstag am Rande einer Medienkonferenz in Bern gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Eine solche würde vor allem auf Kosten von Jungen und Wenigverdienenden gehen.

Die Sozialpartner hatten vorgeschlagen, dass der Zuschlag über einen Lohnbeitrag von 0,5 Prozent auf einem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853'200 Franken finanziert werden soll.

Verschiedene Finanzierungsvorschläge

Für die Finanzierung der Rentenzuschläge der Übergangsgenerationen schweben der Mitte-Fraktion verschiedene Lösungen vor. Im Zentrum soll dabei die Finanzierung über einen Sozialfonds stehen. Geld beisteuern könnte etwa der Bund durch strukturelle Überschüsse oder die Nationalbank mit ihrem Gewinn.

"Es ist unsere Aufgabe, nicht nur abzulehnen, sondern auch Lösungen zu bieten", sagte CVP-Parteipräsident Gerhard Pfister am Samstag. Diese Lösungen seien genannt worden, aber die Fraktion habe sich noch nicht für eine entschieden.

In jenem Punkt, wonach der Umwandlungssatz von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt werden soll und es Abfederungsmassnahmen für die Übergangsgeneration geben muss, stimmte die Mitte-Fraktion entsprechend mit den Sozialpartnern überein. "Die Senkung des Umwandlungssatzes ist unumgänglich", sagte Nationalrätin Ruth Humbel (CVP/AG) vor den Medien.

Mitte-Fraktion als gewichtiger Faktor

Die Mitte-Fraktion könnte das Zünglein an der Waage sein bei der Reform der beruflichen Vorsorge. Das Vernehmlassungsverfahren dauert noch bis zum 27. März 2020.

Zur Mitte-Fraktion gehören neben der CVP- auch die BDP- und die EVP-Vertreter im Parlament. Die Sozialpartner bestehen aus dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse und dem Arbeitgeberverband. Der Bundesrat hat den Sozialpartner-Kompromiss unverändert in die Vernehmlassung geschickt.

Die Reform der beruflichen Vorsorge ist nötig, weil die heutigen Rentenversprechen kaum mehr finanziert werden können. Gründe sind die steigende Lebenserwartung und die sinkenden Erträge. Daher müssen mehrere Milliarden Franken pro Jahr innerhalb der zweiten Säule umverteilt werden.

(AWP)