Die Klage richtet sich gegen fünf Führungskräfte, die "eine in einer einzigen strafbaren Handlung verwirklichte Mehrzahl von Straftatbeständen" begangen hätten. Dabei gehe es um einen besonders schweren Fall von Betrug sowie einen Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Winterkorn wird zudem Untreue vorgehalten, weil er nach dem 25. April 2014 nach Kenntnis von rechtswidrigen Manipulationen an Diesel-Motoren diese nicht umgehend bekanntgegeben habe./rek/DP/fba

(AWP)